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BVerfG, 06.07.2001 - 2 BvR 2313/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Erledigung des Verfahrens - Auslagenerstattung - Erledigungsgrund - Beseitigung des angegriffenen Aktes
- Judicialis
BVerfGG § 93d Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 34a Abs. 3; ; RuStAG § 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 34a Abs. 3
Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 20.10.1999 - 7 B 3484/99
- OVG Niedersachsen, 11.11.1999 - 1 M 4210/99
- BVerfG, 06.07.2001 - 2 BvR 2313/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89
Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 06.07.2001 - 2 BvR 2313/99
Die fakultative Anordnung einer Auslagenerstattung ist insbesondere dann angezeigt, wenn die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt oder der Beschwer auf andere Weise abgeholfen hat, sofern dies nicht auf einer Veränderung der Sach- oder Rechtslage beruht (vgl. BVerfGE 85, 109 ).